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Leistungserklärung
Die neue Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) ist seit dem 1. Juli 2013 in Kraft und löst die bisherige Bauprodukte-Richtlinie (BPR) ab. Mit der neuen BauPVO ergibt sich folgende Änderung:
Die EG-Konformitätserklärung wird abgelöst durch die Leistungserklärung (DoP). Diese Leistungserklärung müssen Händler Ihren Partnern zur Verfügung stellen.
Die nachstehenden Links führen auf die Seiten unserer Lieferanten. Dort stehen für Sie alle verfügbaren Leistungserklärungen zum Download bereit. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Leistungserklärungen auch gerne schriftlich zur Verfügung.


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